Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.

Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.

Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung durchgeführt.

Die Über­prüfung bezieht sich auf folgende sicherheits­relevante Bau­gruppen:

  • Lenkanlage
  • Verbindungs­einrichtungen mit Fahrwerk und Fahr­gestell
  • Räder und Bereifung
  • Schall­dämpfer­anlage
  • Brems­anlage

Die Untersuchungsfristen, also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO. Damit Sie sich nicht durch den Dschungel der Verordnungen Anlagen und Paragraphen kämpfen müssen, stehen Ihnen die KÜS-Prüfingenieure gerne beratend zur Seite und führen gegebenenfalls diese Prüfung an Ihrem Fahrzeug durch.